Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren oder an Ausschreibungen der Bundesarbeitsagentur für Arbeit bzw. Jobcenter teilnehmen? Dann benötigen Sie eine Trägerzulassung.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung eines Systems zur Sicherung der Qualität und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Dafür stellen wir Ihnen unser Musterhandbuch inklusive Prozessbeschreibungen und Formblätter zur Verfügung. Diese können Sie individuell auf Ihr Unternehmen anpassen – oder wir übernehmen das für Sie.
Vorteile einer AZAV Zertifizierung:
- Einlösen von Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bzw. dem Bildungsgutschein (BGS)
- Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit
- Erweiterung Ihres Kundenportfolios
- Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen
- Stärkung Ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt
- Abgrenzung von Mitbewerbern
- Steigerung der Transparenz und Qualität
- Steigerung des Vertrauens in die Qualität Ihrer Angebote
Unsere Leistungen:
- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung eines Systems zur Sicherung der Qualität – Bereitstellung eines Musterhandbuchs inklusive Prozessbeschreibungen und Formblätter zur individuellen Anpassung
- Durchführung der Eigenprüfung („internes Audit“)
- Beratung bei der Auswahl einer Zertifizierungsstelle (Fachkundige Stelle)
- Begleitung zur Trägerzulassung / Maßnahmenzulassung
- Schulung und Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter (AZAV und QM-System)
- Kombination der AZAV mit einer ISO 9001-Zertifizierung
Ablauf der AZAV Zertifizierung
1. Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist für alle Bildungsträger verpflichtend und besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie einem Vorort-Audit durch eine fachkundige Zulassungsstelle. Die Trägerzulassung ist maximal 5 Jahre gültig.
Für die Trägerzulassung benötigen Sie ein System zur Sicherung der Qualität mit folgenden Nachweisdokumenten:
- kundenorientiertes und auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtetes Leitbild
- Beschreibung der Unternehmensorganisation und -führung
- zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte
- Zielvereinbarungen einschließlich der Messung der Zielerreichung und fortlaufender Optimierung
- Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen
- Methoden zur Förderung
- Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
- Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten
- Beschwerdemanagement
2. Maßnahmenzulassung
Eine Maßnahmenzulassung ist für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Fachbereich 1) sowie der beruflichen Weiterbildung (Fachbereich 4) erforderlich. Eine Ausnahme bildet hier die private Arbeitsvermittlung. In allen anderen Fachbereichen werden die Maßnahmen weiterhin durch Vergabeverfahren an die Träger ausgeschrieben. Eine Übersicht der Fachbereiche finden Sie hier!
Bei der Zulassung erfolgt eine Dokumentenprüfung des Maßnahmenkonzepts, der Maßnahmenkalkulation, der Maßnahmenumsetzung sowie eine Prüfung der angemessenen Teilnahmebedingungen. Maßnahmen können maximal für 3 Jahre zertifiziert werden.
